Service-Handbuch für Ortsverbände
1. Aufgaben und Möglichkeiten der Ortsverbände
1. Aufgaben und Möglichkeiten der Ortsverbände
Wesentliche Aufgabe des Ortsverbandes ist die Förderung seiner Mitgliedsunternehmen und damit die Sammlung und Weitergabe von mittelstandsrelevanten Informationen: Referate, Seminare, Workshops, Rundschreiben, Newsletter, Homepage.
- Vermittlung und Durchsetzung von Anliegen gegenüber den politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsträgern: Stellungnahmen, Gesprächsrunden, Öffentlichkeitsarbeit.
- Steigerung der Attraktivität des Standortes: Standortmarketing, Kommunalplanung.
- Maßnahmen zur Verkaufsförderung: Gemeinschaftswerbung, Messen, Märkte, Leistungsschauen, verkaufsoffene Sonntage, Gewerbeverzeichnis.
- Bereitstellung einer Plattform zur Vernetzung der Mitglieder, um den Erfahrungs- und Gedankenaustausch zu fördern: u. a. Unternehmer-stammtische, Betriebsbesichtigungen.
- positive Positionierung des Mittelstandes in der Öffentlichkeit: Spendenaktionen, Öffentlichkeitsarbeit allgemein, Ausbildungsbörsen.
- Förderung des Gemeinschaftsgefühls des Mittelstandes über alle Branchen hinweg: u. a. gemeinsame Ausflüge, Feste.
- Kooperation mit anderen gesellschaftlichen Gruppen.
- aktive Mitgliederwerbung, um die Basis des Ortsverbandes zu verbreitern.
2. Beitragsordnung
2. Beitragsordnung
Die Beitragsordnung des Verbandes regelt:
- die Höhe der Mitgliedsbeiträge
- die Rückvergütung von Beitragsanteilen an die Orts- und Bezirksverbände. Sie wird von der Generalversammlung verabschiedet.
3. Bezirksverbände
3. Bezirksverbände
Der BDS Bayern ist untergliedert in neun Bezirksverbände: München, Oberbayern West, Oberbayern Ost, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben. Die Bezirksverbände „sollen die Ortsverbände und Gewerbevereine in ihren Aktivitäten […] koordinieren und ihre Interessen zusammenfassend in den Verband einbringen“ (§14, Abs. 1 der Satzung). Die jährlich stattfindende Bezirksversammlung setzt sich zusammen aus den Vorstandsmitgliedern der Ortsverbände und Gewerbevereine und wählt eine Bezirksvorstandschaft (mindestens vier Mitglieder). Die Bezirksverbände werden durch einen hauptamtlichen Geschäftsführer in ihren Aktivitäten unterstützt. Dieser führt die laufenden Geschäfte des Bezirksverbandes und unterstützt die Ortsverbände bei ihren Aktivitäten.
4. Corporate Design
4. Corporate Design
Ein einheitliches Erscheinungsbild ist die Grundlage für einen hohen Wiedererkennungswert. Dieses Erscheinungsbild (auch CD oder Corporate Design genannt) muss sich in allen Medien des Verbandes widerspiegeln (z. B. Homepage, Magazin, Newsletter, Jahresbericht, Rundschreiben, Informationsflyer). Kernelemente sind die Haltebalken (links oben und rechts unten) und das Logo, welches in Schriftstücken grundsätzlich unten rechts zu finden ist (in blau oder grau).
Hinzu kommt die Verwendung einer einheitlichen Schrift (linksbündig, Open Sans, 9,5 Punkt). Die Ortsverbände haben die Möglichkeit, ihr eigenes Erscheinungsbild mit einzubringen. So ist z. B. auf dem Briefkopf rechts oben Platz für das Logo des Ortsverbandes vorgesehen. Bei Mailversendungen kann grundsätzlich kein Ortsverbandslogo eingefügt werden.
5. Delegierte
5. Delegierte
Die von der Mitgliederversammlung jährlich zu wählenden Delegierten vertreten den Ortsverband bei der Generalversammlung des BDS Bayern und nehmen dort seine Stimmen wahr (je angefangene 50 Mitglieder eine Stimme, z. B. 112 Mitglieder entspricht 3 Stimmen). Der 1. Vorsitzende ist im Zweifelsfall Delegierter. Die Delegiertenmeldung muss schriftlich gegenüber der Hauptgeschäftsstelle erfolgen (Unterschrift durch den 1. Vorsitzenden). Auf einen Delegierten können maximal vier Stimmen vereinigt werden.
6. Ehrengericht
6. Ehrengericht
Das Ehrengericht besteht aus fünf Mitgliedern und ist Berufungsinstanz bei Ausschlussverfahren. Ferner tritt es als Schiedsgericht bei allen Streitigkeiten im Verband auf (§ 18 der Satzung).
7. Existenzgründer
7. Existenzgründer
Der BDS Bayern bietet verschiedene Leistungen für Existenzgründer an, u. a. Beratung in allgemeinen Fragen. Bei Bedarf kann über die Hauptgeschäftsstelle unverbindlich der Kontakt zu erfahrenen Unternehmensberatern hergestellt werden. Für den wirtschaftlichen Erfolg führt der BDS Bayern regelmäßig regionale Jungunternehmerabende und Netzwerkveranstaltungen zur Information und zum Austausch in den Bezirken durch. Der BDS Bayern ist zudem Mitglied im Existenzgründerpakt Bayern.
8. Geldwerte Vorteile
8. Geldwerte Vorteile
Der BDS Bayern bietet den Mitgliedern eine Reihe von Rahmenverträgen, die exklusive Sonderkonditionen zusichern. Rahmenverträge gibt es u. a. in den Bereichen Fahrzeugkauf, Krankenvorsorge, Altersvorsorge, Veranstalter-Haftpflichtversicherung, Telefon, Stromeinkauf, Musiknutzungsrechte (GEMA). Aktuelle Angebote finden Mitglieder in unserem Vorteileflyer und im internen Bereich der Homepage www.bds-bayern.de.
9. Generalversammlung
9. Generalversammlung
Die Generalversammlung „ist das oberste Organ des Verbandes“ (§ 10, Abs. 1 der Satzung) und tritt jährlich zusammen. Stimmberechtigt sind die gewählten Delegierten. Im Zweifelsfalle sind dies die 1. Vorsitzenden der Ortsverbände / Gewerbevereine. Die Generalversammlung entlastet und wählt z. B. das Präsidium, beschließt über die Satzung, das Leitbild und die Beitragsordnung, wählt die Rechnungsprüfer und das Ehrengericht. Zudem bestimmt die Generalversammlung den grundsätzlichen „Kurs“ des Verbandes, unter anderem im Rahmen der politischen Interessenvertretung.
10. Geschäftsführer der Bezirke
10. Geschäftsführer der Bezirke
Jeder Bezirksverband wird durch einen hauptamtlichen Geschäftsführer unterstützt. Er führt in Abstimmung mit dem Ehrenamt die Geschäfte, unterstützt und koordiniert die Ortsverbände bei ihren Aktivitäten und bringt sein spezifisches Know-how in die Arbeit ein. Des Weiteren ist der Geschäftsführer Ansprechpartner der Ortsverbände bei allen Fragen der Mitgliederentwicklung und -gewinnung.
Uwe Jennerwein, Geschäftsführer Oberbayern West
Säggasse 12, 83646 Bad Tölz
Telefon 08041 / 791 94 98, Mobil 0170 / 993 72 62
Telefax 08041 / 793 79 24
uwe.jennerwein@bds-bayern.de
Christian M. Klotz, Geschäftsführer Oberbayern Ost
Marktplatz 15, 83355 Grabenstätt am Chiemsee
Telefon 08661 / 92 91 82, Mobil0170 / 993 72 60
Telefax 08661 / 92 91 83
christian.klotz@bds-bayern.de
Karin Pecher, Geschäftsführerin Niederbayern
Parkstr. 8, 94209 Regen
Telefon 09921 / 906 2389, Mobil 0160 / 6789 744
Telefax 09921 / 906 4315
karin.pecher@bds-bayern.de
Johannes Mödl, Geschäftsführer Oberpfalz
Prüfeninger Str. 5, 93049 Regensburg
Mobil 0160 / 9954 3188
johannes.moedl@bds-bayern.de
Andrea Rübenach, Geschäftsführerin Mittelfranken
Gerhart-Hauptmann-Straße 82, 90763 Fürth
Telefon 0911 / 941 31 60, Mobil0170 / 993 72 64
Telefax 0911 / 941 31 65
andrea.ruebenach@bds-bayern.de
Frank Bernard, Geschäftsführer Unterfranken / Oberfranken
Spessartstr. 30 b, 97816 Lohr am Main
Telefon 09352 / 80 88 35, Mobil0170 / 991 91 40
Telefax 09352 / 80 88 36
frank.bernard@bds-bayern.de
Tilo Treede, Geschäftsführer Schwaben und München
Messerschmittstr. 4, 86415 Mering
Telefon 08233 / 73 63 06 , Mobil 0170 993 72 61
Telefax 08233 / 73 63 08
tilo.treede@bds-bayern.de
11. Geschäftsstellen
11. Geschäftsstellen
Der BDS Bayern hat zwei Geschäftsstellen:
Hauptgeschäftsstelle (Sitz des Verbandes und der BDS Mehrwert GmbH)
Schwanthalerstraße 110, 80339 München
Telefon 089 / 540 56-0, Telefax 089 / 502 64 93, info@bds-bayern.de
Mitarbeiter:
Michael Forster (Hauptgeschäftsführer, Durchwahl -0)
Claudia Fratton (Assistenz Hauptgeschäftsführung, -118)
Stefan Julinek (Referent für Politik und Kommunikation, -215)
Christian Hinz (Mitgliederverwaltung, -217)
Birgit Maier (Buchhaltung/Personal, -112)
Veronika Vesely (Assistenz München, Schwaben, 122)
Petra Jendrzejowski (Verbandssekretariat, -0)
Nora Christ (Rechtsberatung, -204)
Geschäftsstelle Nordbayern
Schwabacher Str. 62, 90439 Nürnberg
Telefon 0911 / 22 57 53, Telefax 0911 / 20 44 77, bds-nordbayern@bds-bayern.de
Serviceeinheit für die Bezirksverbände Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken
und Oberpfalz
Mitarbeiterin: Ilse Hopes
12. Geschichte
12. Geschichte
1874 wurde in Nürnberg der Verband Bayerischer Gewerbevereine gegründet. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde dieser unter dem Namen Deutscher Gewerbeverband (DGV), Landesverband Bayern e.V. wieder gegründet. 1999 erfolgte die Umbenennung in Bund der Selbständigen / Deutscher Gewerbeverband (BDS/DGV), Landesverband Bayern e.V., 2008 die Umbenennung in Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V.
13. Gewerbe- und Leistungsschauen
13. Gewerbe- und Leistungsschauen
Viele Ortsverbände führen mit großem Erfolg kommunale bzw. regionale Gewerbe- und Leistungsschauen durch. Der BDS Bayern berät bei der Organisation und Durchführung, klärt offene rechtliche Fragen ab, prüft Verträge und stellt den Kontakt zu Ortsverbänden her, die bereits Gewerbe- und Leistungsschauen durchgeführt haben. Über den BDS Bayern kann der Ortsverband eine kostengünstige Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen.
14. Hauptgeschäftsführer
14. Hauptgeschäftsführer
Das Präsidium bestellt zur Führung der Verbandsgeschäfte den Hauptgeschäftsführer. Der Hauptgeschäftsführer nimmt an den Präsidiumssitzungen teil, ist Dienstvorgesetzter der Verbandsmitarbeiter und führt die Geschäftsstellen.
15. Informationsleistungen
15. Informationsleistungen
– Internetseite www.bds-bayern.de
Hier finden Interessierte wesentliche Informationen über die Ziele des BDS, seine Leistungen und entsprechende Ansprechpartner. Von dort gelangt jedes Mitglied auch in den internen Bereich MeinBDS.
– Newsletter bds-news
Regelmäßig erhalten alle Mitglieder des Verbandes den Newsletter per E-Mail – aktuelle Themen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sowie in eigener Sache sind wesentlicher Inhalt.
– Verbandsmagazin BDS IM DIALOG
BDS im Dialog ist das Magazinblatt des BDS Bayern für mittelständische Unternehmer und Selbständige im Freistaat. Es erscheint mit einer Auflage von derzeit 22.000 Exemplaren und ist das offizielle Verbandsorgan für die Mitglieder des BDS Bayern. Das Magazin erscheint 4 mal jährlich. Die Berichterstattung konzentriert sich auf wirtschafts- und gesellschaftspolitische Themen mit hoher Relevanz für den Mittelstand, Regionalentwicklung, Kultur und Service.
– Broschüren
Imagebroschüre, Vorteileflyer, Gründe für eine Mitgliedschaft, Azubi-Akademie – die Handouts des BDS Bayern informieren kurz und übersichtlich über das Wesen und die Aktivitäten des Verbandes sowie die Angebote der BDS Mehrwert GmbH. Erhältlich in den Geschäftsstellen, bei Ihrem Bezirksgeschäftsführer und auch online.
– Der BDS Bayern im Social Web
Der BDS Bayern ist neben seinem Internetauftritt auf den wichtigsten SocialMedia-Plattformen vertreten. Via Facebook, Twitter, Linkedin und Youtube ist ein direktes Feedback der Mitglieder zu unseren Aktivitäten möglich. Wir wollen für einen aktiven Dialog mit unseren Mitgliedern, Partnern und Freunden eintreten.
16. Inkasso der Mitgliedsbeiträge
16. Inkasso der Mitgliedsbeiträge
Der BDS Bayern übernimmt kostenfrei das gesamte Beitragsinkasso bis hin zum Mahnwesen. Das heißt, zum Jahresbeginn werden die Beiträge entweder per Lastschrift oder per Rechnungsstellung eingezogen. Offene Posten werden dann durch mehrere Mahnstufen bearbeitet.
-> Mitgliederverwaltung (089 / 540 56-217; info@bds-bayern.de
17. Landesausschuss
17. Landesausschuss
Der Landesausschuss (§ 11 der Satzung) ist das „Grundsatzgremium“ des BDS und das Bindeglied zwischen Präsidium und den Bezirken. Die Generalversammlung 2019 hat eine Satzungsänderung beschlossen, in der die Zusammensetzung und die Aufgaben des Landesausschusses neu geregelt sind. Demnach (§ 11 der geänderten Satzung) setzt sich der Landesausschuss aus den Vorsitzenden der 9 Bezirksverbände sowie aus jeweils einem weiteren gewählten Mitglied zusammen. Jeder Bezirk wählt zudem ein Ersatzmitglied für den Fall der Verhinderung eines der beiden anderen Mitglieder. Der Landesausschuss wählt aus seiner Mitte einen Landesausschusssprecher und einen Stellvertreter, die zu den Sitzungen des Landesausschusses einladen und diese leiten. Das Präsidium hat jederzeit Anwesenheits- und Rederecht. Der Landesausschuss berät das Präsidium bei Fragen der Geschäftsleitung, beschließt den Haushaltsplan und die Jahresrechnung, hat Notfallbefugnisse bei Gefahr im Verzug und genehmigt das Protokoll der Jahreshauptversammlung.
18. Leitbild
18. Leitbild
Inhabergeführte Familienbetriebe und Selbständige gestalten unser Land, prägen unsere Gesellschaft, formen unsere Wirtschaft. Derzeit rund 15.000 Mitglieder nutzen die Gemeinschaft. Aus ihr ist der BDS Bayern in seiner Einzigartigkeit erwachsen, ihr ist und bleibt er verpflichtet. Einstimmig haben daher die Delegierten der Mitglieder und Ortsverbände 2007 im Rahmen der Generalversammlung das Leitbild „Gegenwart gestalten, Zukunft sichern“ beschlossen. Die Generalversammlung 2019 hat eine Satzungsänderung beschlossen, die das Leitbild ausdrücklich als Richtlinie des Verbandes definiert. Das Leitbild beinhaltet folgende Aufgabenstellungen:
- Gesellschaft prägen
- Wirtschaft werthaltig gestalten
- Bayern gestalten
- Gemeinschaft nutzen
- Wissen vermitteln
- Selbständigkeit und Unternehmertum positiv darstellen
19. Mitgliedschaft und Mitgliederstruktur
19. Mitgliedschaft und Mitgliederstruktur
Mitglied im BDS Bayern können gemäß Satzung (§4) sein:
- Selbständige, natürliche Personen aus Handwerk, Handel, Gewerbe, Dienstleistung, Industrie und freien Berufen und juristische Personen aus denselben Bereichen, sofern sie sich zu den Zielen des Verbandes bekennen (ordentliche Mitglieder).
- Vereine und Verbände, deren Ziele und Interessen denen des Verbandes entsprechen (Gewerbevereine).
- Einzelpersonen als Ehrenmitglieder. Das Nähere regelt die Ehrenordnung.
- Fördernde Mitglieder durch Beschluss des Präsidiums.
- Kooptierte Mitglieder durch Beschluss des Präsidiums, die sich zu den Zielen und Interessen des Verbandes bekennen. Diese üben ihr Mitgliedsrecht durch einen Beauftragten aus
Der BDS Bayern hat derzeit rund 15.000 Mitglieder.
-> Mitgliederverwaltung (089 / 540 56-217)
20. Mitgliederversammlung
20. Mitgliederversammlung
Jährlich muss eine Mitgliederversammlung stattfinden. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder im Ortsverband zum Zeitpunkt der Versammlung, zu der schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen eingeladen werden muss (Versand übernehmen die Geschäftsstellen). Folgende Tagesordnungspunkte müssen behandelt werden:
- Bericht des Vorsitzenden,
- Bericht des Kassenwarts,
- Bericht der Rechnungsprüfer,
- Aussprache zu den Berichten,
- Entlastung der Vorstandschaft,
- Wahl der Vorstandschaft (alle drei Jahre),
- Wahl der Delegierten (alle 3 Jahren) und
- Wahl der Rechnungsprüfer,
- Sonstiges, Allgemeine Aussprache.
Bei Gewerbevereinen regelt dies die eigene Satzung.
-> Bezirksgeschäftsführer
21. Mitgliederverwaltung und -listen
21. Mitgliederverwaltung und -listen
Der BDS Bayern (Mitgliederverwaltung) übernimmt für die Ortsverbände kostenfrei die gesamte Mitgliederverwaltung (Datenpflege, Löschung, Änderungen, …). (Veränderungs-) Listen oder Dateien können über den internen Bereich der Homepage abgerufen oder unmittelbar über die Hauptgeschäftsstelle angefordert werden.
-> Mitgliederverwaltung (089 / 540 56-217)
22. Mitgliederverzeichnis intern und Öffentliches Mitgliederbranchenverzeichnis
22. Mitgliederverzeichnis intern und Öffentliches Mitgliederbranchenverzeichnis
Das aktuelle Verzeichnis ihrer Mitglieder können Ortsvorsitzende nach Anmeldung im Bereich „BDS-Intern“ tagesaktuell einsehen. Das Branchenverzeichnis ist derzeit noch im Aufbau.
23. Mitgliederwerbung und -entwicklung
23. Mitgliederwerbung und -entwicklung
Die Stärke des kommunalen Netzwerks Ortsverband hängt unmittelbar mit der Mitgliederzahl
zusammen. Der Einfluss und das Gewicht vor Ort steigen in gleichem Maße wie das im Ortsverband gebündelte Know-how. Damit wächst auch der unmittelbare Nutzen für Mitglieder. Mitgliederentwicklung ist daher eine der wichtigsten Aufgaben im Ortsverband. Hinzu kommt, dass sich die Beitragsanteile der Ortsverbände mit steigender Mitgliederzahl positiv entwickeln.
Die Mitgliederwerbung im Ortsverband kann auf verschiedene Arten erfolgen:
- Mitglieder / Ortsverbände werben Mitglieder
- Mitgliederwerbung durch Kooperationspartner des BDS Bayern
- Einladung von Interessenten zu Veranstaltungen
- Motivations- und Werbeveranstaltungen bzw. Jungunternehmerabende im Ortsverband.
Planung und Durchführung erfolgen in Abstimmung mit dem Bezirksgeschäftsführer. Werbematerialien (Flyer, Direkt-Mailing, Beitrittserklärungen, …) werden bereitgestellt und können beim Sekretariat der Hauptgeschäftsstelle angefordert werden. Das Direkt-Mailing wird ebenfalls vom BDS Bayern durchgeführt und ist für den Ortsverband kostenfrei. Mitglieder / Ortsverbände erhalten für die Werbung neuer Mitglieder einen Werbekostenzuschuss (50 Euro für reguläre Mitglieder beziehungsweise 25 Euro für Jungunternehmer). Voraussetzung: auf der Beitrittserklärung ist dies bei „Empfohlen von“ entsprechend vermerkt. Die Prämie wird dann von der Hauptgeschäftsstelle (Mitgliederverwaltung) per Verrechnungsscheck ausbezahlt.
-> Bezirksgeschäftsführer, Sekretariat Hauptgeschäftsstelle (089 / 540 56-0), Mitgliederverwaltung (089 / 540 56-217)
24. Mitgliedsnummer
24. Mitgliedsnummer
Jedes Mitglied des BDS Bayern erhält nach seinem Beitritt von der Hauptgeschäftsstelle auf dem Postweg eine Mitgliedsbestätigung. Die dort angegebene Mitgliedsnummer ist der Schlüssel zur Nutzung der Verbandsleistungen. Bei Anfragen oder Adressänderungen erleichtern Sie uns mit Angabe Ihrer Mitgliedsnummer zudem die Arbeit. Bewahren Sie daher Ihren Mitgliedsausweis möglichst griffbereit auf.
-> Mitgliederverwaltung (089 / 540 56-217)
25. Mitgliedsbeitrag
25. Mitgliedsbeitrag
Für Ortsverbandsmitglieder besteht eine unmittelbare Mitgliedschaft im BDS Bayern. Für diese beträgt der Jahresbeitrag ab 1.1.2023 198 Euro. Alle Beitragsarten und -höhen werden durch die Beitragsordnung des BDS Bayern bestimmt.
-> Bezirksgeschäftsführer, Hauptgeschäftsstelle, Geschäftsstelle Nordbayern
26. Öffentlichkeitsarbeit
26. Öffentlichkeitsarbeit
Aktive politische Interessenvertretung ist nur mit einer schlagkräftigen Öffentlichkeitsarbeit möglich. Zudem: Eine Veranstaltung, über die nicht berichtet wurde, hat nicht stattgefunden. Der Ortsverband sollte daher unter allen Umständen versuchen, kontinuierlich Kontakt zu Vertretern der Medien zu halten. Was dabei zu beachten ist, ist Inhalt eines eigenen Merkblattes.
Zudem zeigt der Geschäftsführer die Chancen und Möglichkeiten einer professionellen Öffentlichkeitsarbeit auf.
-> Bezirksgeschäftsführer
27. Ortsverbände
27. Ortsverbände
Die rund 300 Ortsverbände sind die Basis des BDS Bayern. Oberstes Gremium ist die Mitgliederversammlung, die den Ortsvorstand (mindestens vier Mitglieder), die Kassenprüfer und die Delegierten wählt / entlastet. Unterstützt werden die Ortsverbände durch einen hauptamtlichen Bezirksgeschäftsführer.
-> Bezirksgeschäftsführer, Hauptgeschäftsstelle, Geschäftsstelle Nordbayern
28. Ortsverbandskasse
28. Ortsverbandskasse
Jeder Ortsverband hat eine eigene Kasse (bzw. Konto), über die die Aktivitäten des Ortsverbandes abgerechnet werden. Kontoinhaber ist der „Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V., Ortsverband XY“. Kontovollmacht müssen mindestens haben: der 1. Vorsitzende und der Kassier. Dazu müssen die Unterlagen bei der Kontoeröffnung zur Leistung der nötigen Unterschrift der Hauptgeschäftsstelle des Verbandes übermittelt werden.
Die Ortsverbände sind eigene Steuersubjekte. Daher muss der Kassier eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Eine Bilanzierungspflicht besteht nicht. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung muss wie folgt aufgebaut sein:
Ideeller Tätigkeitsbereich
- Einnahmen: Beitragseinnahmen, staatliche Zuschüsse u. ä., Beiträge für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit
- Ausgaben: Reisekosten, Abschreibungen, Jahreshauptversammlung, Raumkosten, Bürobedarf, Porto, Telefon, Bewirtungskosten, Bücher, Zeitschriften, Versicherungen, Rechts- und Beratungskosten, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Verbandsmitteilungen, Beiträge sowie Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen
Vermögensverwaltung
- Einnahmen: Zinsen und sonstige Kapitalerträge, Miet- und Pachteinnahmen
- Ausgaben: Kontoführungsgebühren

