Bund der Selbständigen Bayern kritisiert Erbschaftsteuervorschläge der Wirtschaftsweisen scharf
Der Sachverständigenrat Wirtschaft hat in seinem Jahresgutachten 2025 / 2026 kürzlich eine Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer vorgeschlagen. Unter dem Deckmantel der Steuergerechtigkeit sollen künftig Übergaben von Unternehmenseigentum nicht mehr privilegiert sein. Der Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V. kritisiert das scharf.
„Manchmal drängt sich der Eindruck auf, man will den Mittelstand nicht mehr in die Zukunft retten. Eine andere rationale Erklärung habe ich für solche Vorschläge nicht“, so Bund der Selbständigen Bayern-Hauptgeschäftsführer Michael Forster. Die aktuellen Verschonungsregelungen sollen einschränkt und die Erbschaft- und Schenkungsteuer stärker am Leistungsfähigkeitsprinzip ausgerichtet werden. „Die gegenwärtigen Verschonungsregelungen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer, insbesondere die steuerliche Begünstigung bei Übertragung des Betriebsvermögens, sind für den Mittelstand von zentraler Bedeutung.
Übermäßige steuerliche Belastungen bei der Unternehmensübergabe gefährden nicht nur den Fortbestand dieser Betriebe, sondern auch die wirtschaftliche Vielfalt und die Beschäftigungssicherung im Mittelstand“ erklärt Michael Forster und prognostiziert: „Eine noch stärkere Besteuerung der Übergabe wird die Liquidität der Unternehmen erheblich belasten und damit ihren Bestand gefährden. Eine Verschärfung der Verschonungsregelungen wird dazu führen, dass Familienunternehmen nicht mehr in der Lage sind, die anfallenden Steuern bei der Übergabe zu begleichen. Dies wird unweigerlich zu einer Zersplitterung von Unternehmensstrukturen, einem Anstieg der Unternehmensinsolvenzen und letztlich zu einem Rückgang der wirtschaftlichen Stabilität führen“.
Angesichts der derzeit schon niedrigen Übertragungsquoten, des derzeit deutlich festzustellenden Unternehmenssterbens und der hohen Bedeutung des Mittelstands für die Wirtschaft und Gesellschaft ist es unerlässlich, die bewährten steuerlichen Begünstigungen beizubehalten bzw. diese sogar zu erweitern. Verschonungsregelungen sichern den Fortbestand der Unternehmen, bewahren Arbeitsplätze und fördern langfristiges Unternehmertum.
Die Idee der Wirtschaftsweisen von vereinfachten, flexiblen Stundungsmöglichkeiten im Falle der Übernahme eines Unternehmens sind hingegen zu begrüßen. Das stärkt die Liquidität der Unternehmen und setzt einen Anreiz für eine Entscheidung, einen Betrieb zu übernehmen.
