Rechtlich zulässiger Rahmen von Internetbewertungen
Unternehmer, die Kundenbewertungen über ihr Unternehmen im Internet ermöglichen, müssen auch sehr kritische und sogar unfaire Bewertungen grundsätzlich dulden. So handelt es sich bei der Äußerung „Ich fühle mich betrogen“ um eine grundrechtlich geschützte Meinungsäußerung (Art. 5 GG), mit welcher der Kunde lediglich sein Empfinden ausdrückt. Eine Streichung ist, anders als bei der Benennung als…





